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Reformvorschläge der Rentenkommission

25.06.2026

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt und empfiehlt umfassende Änderungen im deutschen Alterssicherungssystem. Die Vorschläge betreffen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, Rentner sowie geringfügig Beschäftigte.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend dargestellten Punkte sind derzeit lediglich Vorschläge der Rentenkommission. Es handelt sich noch nicht umgeltendes Recht. Vor einer Umsetzung müssen die Vorschläge den politischen Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Änderungen im weiteren Verfahren sind jederzeit möglich.

1. Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters

Die Kommission schlägt vor, das gesetzliche Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.

Dadurch könnte die Regelaltersgrenze langfristig schrittweise auf über 67 Jahre hinaus angehoben werden. Ziel ist es, die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung angesichts der demografischen Entwicklung sicherzustellen.

Vorgesehene Übergangsregelungen, nach den Vorschlägen sollen:

  • Anpassungen erst in den kommenden Jahren beginnen,
  • Erhöhungen schrittweise erfolgen,
  • rentennahe Jahrgänge durch Vertrauensschutzregelungen geschützt werden,
  • keine kurzfristigen Änderungen für Personen kurz vor dem Renteneintritt eintreten.

2. Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“

Die Kommission empfiehlt, die Möglichkeit eines abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Versicherungsjahren schrittweise auslaufen zu lassen.

Begründet wird dies insbesondere mit:

  • steigenden Belastungen für die Rentenkassen,
  • dem zunehmenden Fachkräftemangel,
  • der längeren Lebenserwartung.

Auch hier sollen Übergangsregelungen und Vertrauensschutz für bereits rentennahe Jahrgänge vorgesehen werden.

3. Einschränkungen bei vorgezogenen Altersrenten

Die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts mit Abschlägen soll ebenfalls überarbeitet werden.

Geprüft wird insbesondere:

  • eine Anhebung des frühestmöglichen Renteneintrittsalters,
  • eine Anpassung der Abschlagsregelungen,
  • eine stärkere Orientierung an der allgemeinen Regelaltersgrenze.

4. Einführung einer verpflichtenden Kapitalrente

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut werden.

Vorgesehen ist:

  • ein langfristiger Vermögensaufbau über Kapitalmärkte,
  • eine Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
  • eine stärkere Diversifizierung der Altersvorsorge.

Die gesetzliche Rente soll dadurch langfristig ergänzt und stabilisiert werden.

5. Erweiterung des Kreises der Beitragszahler

Die Kommission schlägt vor, weitere Erwerbsgruppen stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Insbesondere diskutiert wird die Einbeziehung von:

  • Selbstständigen,
  • politischen Mandatsträgern,
  • weiteren bislang nicht oder nur eingeschränkt versicherungspflichtigen Personen.

Ziel ist eine breitere Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung.

6. Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten

Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, werden Verbesserungen vorgeschlagen.

Dazu gehören unter anderem:

  • erleichterte Zugänge zur Erwerbsminderungsrente,
  • stärkere Berücksichtigung körperlich belastender Berufe,
  • zusätzliche Härtefallregelungen.

7. Neues Verständnis der Altersvorsorge

Die Kommission empfiehlt, die Altersversorgung künftig nicht mehr allein anhand der gesetzlichen Rente zu beurteilen.

Stärker berücksichtigt werden sollen:

  • gesetzliche Rente,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • private Altersvorsorge,
  • kapitalgedeckte Zusatzvorsorge.

Die verschiedenen Säulen der Altersvorsorge sollen künftig stärker miteinander verzahnt werden.

8. Geplante Änderungen bei Minijobs

Besondere Aufmerksamkeit erhalten die Vorschläge zur geringfügigen Beschäftigung.

Die Kommission empfiehlt, die bisherige Sonderstellung von Minijobs grundsätzlich zu überdenken und deutlich einzuschränken.

Ziel ist es,

  • mehr Beschäftigte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen,
  • zusätzliche Rentenansprüche aufzubauen,
  • die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme zu stärken.

Diskutiert wird insbesondere:

  • die weitgehende Abschaffung klassischer Minijobs für Erwachsene,
  • eine Beibehaltung von Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler,
  • eine stärkere Einbeziehung geringfügiger Beschäftigungen in die Sozialversicherung.

Bedeutung für Arbeitgeber

Von möglichen Änderungen wären insbesondere Unternehmen betroffen, die in größerem Umfang Minijobber beschäftigen, beispielsweise in den Bereichen:

  • Gastronomie,
  • Hotellerie,
  • Einzelhandel,
  • Dienstleistungsgewerbe.

Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, könnten sich erhebliche Auswirkungen auf Personalplanung und Lohnkosten ergeben.

Auch in diesem Bereich sind Übergangsregelungen zu erwarten.

Fazit für Mandanten

Die Rentenkommission schlägt einen umfassenden Umbau des deutschen Alterssicherungssystems vor. Im Mittelpunkt stehen:

  • eine längere Lebensarbeitszeit,
  • die schrittweise Abschaffung der „Rente mit 63“,
  • stärkere Einschränkungen von Frühverrentungen,
  • eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzvorsorge,
  • die Einbeziehung weiterer Erwerbsgruppen in die Rentenversicherung,
  • mögliche grundlegende Änderungen bei Minijobs.

Derzeit besteht jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Sämtliche Vorschläge müssen zunächst den Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

Ob, wann und in welchem Umfang die Empfehlungen tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit noch offen.

Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und Sie über konkrete gesetzliche Änderungen rechtzeitig informieren.

(Quelle: VIP Steuerköpfe)