Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch
25.04.2025
Vermehrt erhalten Steuerpflichtige per E-Mail oder Brief gefälschte Steuerbescheide des Bundeszentralamtes für Steuern. Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten vom Bundeszentralamt bzw. von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" oder einer ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, einen betrügerischen Brief bzw. eine E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. Der Betrugsversuch ist auch daran zu erkennen, dass Zahlungsempfänger des Bundeszentralamtes für Steuern eine ausländische Bankverbindung ist. Bitte halten Sie Rücksprache mit uns, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung des Bundesamtes für Steuern oder des Finanzamtes bekommen, über die wir Sie nicht vorab informiert haben. Gerne prüfen wir für Sie, ob es sich dabei tatsächlich um eine Forderung einer deutschen Steuerbehörde handelt.
Auch bei Änderungen in Registern (Handelsregister, Vereinsregister usw.) kommt es immer wieder dazu, dass Kriminelle mit gefälschten Gebührenrechnungen versuchen, sich Gelder zu erschleichen. Bitte prüfen Sie entsprechende Rechnungen genau, ein Indiz ist häufig, dass die Zahlung auf ein ausländisches Bankkonto erfolgen soll.