Stundenlohnerhöhung in der Gastronomie in Schleswig-Holstein
31.03.2025
Der Tarifvertrag zwischen der Dehoga und der Gewerkschaft NGG wurde als allgemeinverbindlich erklärt, d.h. er gilt nicht nur für die Mitglieder der beiden Verbände, sondern für alle gastronomischen Betriebe von der Imbissstube bis zum Sternerestaurant. Die Gehälter betragen dabei zwischen € 2.330,00 für einfachte Tätigkeiten bis mindestens € 3.435,00 für besondere Leistungsfunktionen.
Das Problem ist, dass die Allgemeinverbindlichkeit rückwirkend zum 01.11.2024 gilt. D.h. die Gehälter müssen rückwirkend angepasst werden. Auch bei geringfügig Beschäftigten steigt dabei der Stundenlohn auf € 13,47. Dabei kann es passieren, dass dadruch die Vergütung durch den höheren Stundenlohn die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet und dann lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig wird.
Ab 01.05.2025 steigt das Gehalt dann weiter um € 200,00. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen auf knapp € 1.000,00.