Gemeinnützigkeit

Rücklagenbildung stellt auf die historische Planung ab

30.03.2025

Die Rücklagenbildung zur Erfüllung der ideellen Zwecke stellt auf die Planung der steuerbegünstigten Körperschaft aus der ex-ante-Perspektive ab.

Damit wird mehr Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen, um insbesondere langfristige und mittelintensive gemeinnützige Vorhaben umsetzen zu können.