Gemeinnützigkeit
Rücklagenbildung stellt auf die historische Planung ab
30.03.2025
Die Rücklagenbildung zur Erfüllung der ideellen Zwecke stellt auf die Planung der steuerbegünstigten Körperschaft aus der ex-ante-Perspektive ab.
Damit wird mehr Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen, um insbesondere langfristige und mittelintensive gemeinnützige Vorhaben umsetzen zu können.