Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig
28.03.2025
Der Solidaritätszuschlag wurde seinerzeit eingeführt, um den Mehrbedarf des Bundes aus der Wiedervereinigung abzudecken. Mehrere Bundestagsabgeordnete waren der Meinung, dass die Weitererhebung dieser Abgabe mit Auslaufen des Solidarpakts II am 31.2.2019 verfassungswidrig geworden sei. Außerdem haben sie eine durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 eingetretene Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen gerügt.
Das Gericht konnte keinen offensichtlichen Wegfalss des auf den Beitritt der damals neuen Länder zurückzuführenden Mehrbedarfs des Bundes auch heute (noch) nicht feststellen. Insofern bestand ab dem Veranlagungszeitraum 2020 und auch heute noch keine Verpflichtung zur Aufhebung der Ergänzungsabgabe. Der Bund nimmt rd. 12 Milliarden Euo mit dem Solidaritätszuschlag ein.