Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025

27.01.2025

Unternehmer müssen für Sachentnahmen aus Ihrem Betrieb (meinst Lebensmittel) einen Pauschalbetrag dem Gewinn hinzurechnen. Das BMF hat nun mit dem Schreiben vom 21.01.2025 (IV D 3) die neuen Pauschbeträge für die entsprechenden Branchen (Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie etc.) für das Jahr 2025 festgesetzt. Diese Pauschalen sind anzusetzten sofern der Steuerpflichtige nicht geringere Entnahmen mit Einzelaufzeichnungen nachweist.