Gemeinnützigkeit

Unterstützung im Ukraine-Krieg

24.01.2025

Das Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungsregelungen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen bis Ende 2025 verlängert.

Dies umfasst insbesondere:

- vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spendenzahlungen

- Verwendung von Mitteln für die Ukrainehilfe

- Leistungen für die Flüchtlingshilfe fallen in den Zweckbetrieb