Gemeinnützigkeit
Bescheinigungen für Bildungseinrichtungen
22.01.2025
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat verfügt, dass die vor dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 ausgestellten Bescheinigungen zur Steuerfreiheit von Bildungsleistungen auch nach dem 31. Dezember 2024 die Voraussetzungen des ab 01. Januar 2025 gültigen UStG erfüllen. Damit sind die Bescheinigungen bis zum Ablauf eines etwaigen Gültigkeitsdatums weiter gültig. Die Beantragung einer neuen Bescheinigung durch die Bildungseinrichtung ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.