Falschmeldungen zur e-Rechnung zum 01.01.2025

02.01.2025

Viele Softwareanbieter (auch die DATEV eG) werben zur Zeit damit, dass ab 01.01.2025 die e-Rechnungspflicht besteht und schüren damit unberechtigterweise Panik.

Noch einmal zur Klarstellung: Zum 01.01.2025 muss jeder Unternehmer lediglich in der Lage sein e-Rechnung per E-Mail zu empfangen. Hier reicht eine betriebliche Adresse. Wir empfehlen allerdings eine gesonderte Adresse einzurichten (z.B. rechnung@muster.de) damit die Rechnungen nicht in der normalen E-Mail-Flut untergehen.

Unternehmer sind je nach Jahresumsatz erst ab dem 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 verpflichtet e-Rechnungen an Ihre Geschäftskunden zu senden! Selbstverständlich ist es sinnvoll, sich bereits vorab damit zu beschäftigen, ob Ihr Rechnungsschreibungsprogramm e-Rechnungen erstellen kann.