Kapitalbildende Rentenversicherung - Auszahlung als Rente?

13.12.2024

Bei kapitalbildenden Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensteuerfreie Auszahlung eines Einmalbetrages erfolgen. Bei der Auszahlung als Rente hatten die Finanzgerichte beurteilt, dass hier der Ertragsanteil der Rente der Einkommensteuer unterliegt. Eine gesetzliche Regelung fehlte bislang. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung jetzt im Einkommensteuergesetz berücksichtigt. Dies sollte bei der Entscheidung der Frage ob die Auszahlung als Einmalbetrag oder als Rente berücksichtigt werden.