Erhöhung Grenzen für PV-Anlagen ab 01.01.2025
12.12.2024
Die Grenze bei der einkommensteuerlichen Befreiung ein Einkünften aus Photovoltaikanlagen wurde im Jahressteuergesetz 2024 auf 30 kWp je Einheit erhöht. Dies betrifft alle Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Es ist dabei die persönliche Freigrenze von unverändert 100 kWp pro Steuerpflichtigem zu berücksichtigen.