Vorsicht bei Gehaltserhöhungen im Januar 2025
04.12.2024
Die Inflationsausgleichsprämie konnte zusätzlich zur vereinbarten Vergütung bis zu einer Höhe von € 3.000,00 ausgezahlt werden, um den Arbeitnehmerinnen eine Unterstützung wegen der hohen Inflation zu gewähren. Viele Arbeitgeber haben Ihren Mitarbeiterinnen diese Prämie in monatlichen Raten ausgezahlt. Diese sozialversicherungsfreie und steuerfreie Auszahlung läuft zum 31.12.2024 aus.
Üblicherweise werden die Gehälter in vielen Betrieben zum Jahresende angepasst, In diesem Jahr ist allerdings Vorsicht geboten. Im Rahmen von Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder des Finanzamtes kann es in diesem Fall zu Rückfragen kommen, ob die Gehaltserhöhung nicht die gewährte Prämie ersetzt und somit die in der Vergangenheit ausgezahlte Inflationsausgleichsprämie bereits eine (verdeckte) Gehaltserhöhung war. Dann würden rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer auf die ausbezahlte Inflationsausgleichsprämie anfallen.
In Gesprächen mit Betriebsprüfern haben wir erfahren, dass bei den nächsten Prüfungen ganz besonders auf diesen Sachverhalt geachtet wird.
Welcher Zeitraum zwischen der Gewährung von Inflationsausgleichsprämien und einer Gehaltserhöhung liegen müssen, um diese Feststellung zu vermeiden, ist offen. Hierüber werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.