Gemeinnützigkeit
Umsatzsteuer Bildungsleistungen
04.12.2024
Bisher wurde durch die Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden bestätigt, das die Einrichtungen "auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten".
Nun muss sich für die Umsatzsteuerfreiheit die Bescheinigung darauf beziehen, dass "Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbracht werden".
=> alle Bildungsanbieter sind von der Neufassung betroffen
=> neue Bescheinigung soll bis zum 01.01.2025 beantragt werden
=> nach Informationen aus dem Bundesfinanzministerium wird in den nächsten Wochen eine Nichtbeanstandungsfrist bekanntgegeben