Einführung der Wirtschafts-ID-Nr. startet

02.12.2024

Alle Unternehmen in Deutschland erhalten ab November 2024 eine einheitliche Wirtschafts-identifikationsnummer (W-IdNr.).

Diese Nummer erhält jedes Unternehmen ab November 2024. Die W-IdNr. dient gemäß §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie dient damit als Wegbereiter für eine bundesweite, behördenübergreifende digitale Kommunikation. Analog zur Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen - bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten (zum Beispiel Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht, Namensänderung) nicht.

Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben "DE" und einer 9-stelligen Ziffernfolge, wie Sie es vielleicht bereits von der Umsatzsteueridentifikationsnummer kennen. Im Wesentlichen besteht die I-IdNr. auch aus der Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sie wird für die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal beginnend mit 00001 zugeordnet.  D.h. wenn Ihr Betrieb z.B. verschiedene Niederlassungen hat oder Sie als Einzelunternehmer mehrere Betriebe haben, erhalten Sie mehrere Nummern, die sich nur in den letzten Ziffern unterscheiden).

Bitte bewahren Sie die Nummer gut auf, Sie wird in Zukunft von der Verwaltung abgefragt, vielleicht ersetzt Sie irgendwann auch die Steuernummer Ihres Unternehmens.